Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Eines der
größten Risiken, dem ein Mensch in seinem Leben
ausgesetzt ist, ist das, seine eigene Arbeitskraft zu verlieren, also
berufsunfähig zu werden. "Aber wenn mir was passiert, bin ich
doch über den Staat abgesichert" - das glauben nach wie vor
sehr viele Menschen. Dem ist aber keineswegs so: Im Rahmen der
Abschaffung der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente und der
Einführung der Erwerbsminderungsrente wurden auch die
Klauseln, die dafür sorgen, ob man eine Zahlung
erhält oder nicht, dramatisch verändert.
Wer heute eine Leistung vom Staat erhalten möchte, der muss
nicht mehr länger nur seinen Beruf nicht mehr
ausüben, sondern der muss überhaupt keiner
Tätigkeit mehr nachgehen können - ein kleiner aber
feiner Unterschied. Wenn man nämlich noch über eine
bestimmte Anzahl an Wochenstunden irgendeiner Tätigkeit
nachgehen kann, dann erhält man keine oder nur eine sehr
eingeschränkte Leistung.
Aber selbst wenn man die volle Erwerbsminderungsrente erhalten sollte,
ist die Leistung in der Regel wohl eher als schlechter Witz zu
bezeichnen, werden doch lediglich zwischen 36-38% des letzten
Nettoeinkommens als volle Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.
Der Staat tut damit das, worauf die Versicherungswirtschaft seit
einigen Jahren explizit verzichtet: Er verweist abstrakt. Die abstrakte
Verweisung besagt nämlich genau das Beschriebene, wer noch
irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, und dabei muss es diese
vor Ort noch nicht einmal geben, der erhält keine Leistung.
Die einzige Art sich also vor finanziellen Problemen im Falle einer
Berufsunfähigkeit zu schützen, ist daher der
Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Je
nachdem, welchen Beruf man ausübt, bekommt man eine Leistung
aus einem solchen Vertrag immer dann, wenn man diesen Beruf nicht mehr
ausüben kann - ob man vielleicht noch Topflappen
häkeln oder Murmeln sortieren kann, spielt dabei
überhaupt keine Rolle.
Tarifrechner Berufsunfähigkeitsversicherung
