Sparerfreibetrag
Es ist schon eine Misere: Auf der einen Seite sieht der Staat, also sehen die Politiker, ganz genau, dass es dringend notwendig ist, den Aufbau privater, finanzieller Rücklagen zu fördern, auf der anderen Seite werden aber auch die Staatsausgaben immer größer, was eine Steigerung der staatlichen Einnahmen notwendig macht. In der Konsequenz sieht es daher so aus, dass es oft zur Einführung neuer, überaus innovativer, staatlicher Förderungen oder steuerlicher Abzugsmöglichkeiten kommt, diese aber schon nach wenigen Jahren wieder verändert oder gänzlich nivelliert werden. Ein gutes Beispiel für ein solches Schicksal ist der Sparerfreibetrag.
Eingeführt wurde der Sparerfreibetrag, um den Aufbau von privaten Vermögen zu fördern. Es sollte, so die Grundidee hinter dieser steuerlichen Abzugsmöglichkeit, jedem Bürger möglich sein, einen Teil seiner Zins- und Dividendengewinne steuerfrei einzunehmen. Nachdem er aber nun schon einige Male in der Höhe nach unten korrigiert worden ist, wurde der Sparerfreibetrag im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 gänzlich abgeschafft.
Damit es aber nicht ganz so dramatisch aussieht wie es ist, wurde der Sparerfreibetrag, zusammen mit dem bisherigen Werbungskostenpauschbetrag zu einem Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Dieser beträgt auch weiterhin 750+51 Euro, also 801 Euro. Abweichend von der bisherigen Regelung sind aber keine höheren Werbungskosten mehr absetzbar, Kursgewinne und Gewinne aus anderen Veräußerungsgeschäften müssen mit gezählt werden und ein Halbeinkünfteverfahren gibt es auch nicht mehr. Statt wie bisher 512 Euro Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei einnehmen zu können, was dank des Halbeinkünfteverfahrens immerhin Kursgewinne in Höhe von 1023,99 Euro waren, wurde diese Regelung nun ersatzlos gestrichen.
Egal was die Politiker so von sich geben und wie schön man auch versucht, die Abgeltungssteuer darzustellen, es ist und bleibt faktisch so, dass die Bürger stärker als bisher belastet werden - zumindest die meisten. Wer nämlich auch nach dem Halbeinkünfteverfahren die höchste, steuerliche Belastung zu tragen hatte, der wird sich mit der Abgeltungsteuer definitiv besser stellen - das dürften aber wohl die wenigsten Anleger sein.
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