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Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung gehört ganz zweifellos zu den wichtigsten Versicherungen, die man überhaupt haben kann. Mit keiner anderen Versicherung ist es möglich, sein persönliches Hab und Gut, den Inhalt seines Hauses oder seiner Wohnung so gut gegen Beschädigung oder Verlust abzusichern wie mit solch einem Vertrag.
Was aber ist wirklich in der Hausratversicherung versichert? Wie errechnet sich die Prämie? Und, auf welche Vertragsbestandteile sollte man beim Abschluss großen Wert legen?

In einer normalen Hausratversicherung ist der Hausrat, also alle beweglichen und nicht mit dem Haus verbundenen Teile (außer Glas) gegen Verlust oder Beschädigung versichert. Dabei ist es in der Regel so, dass die Beschädigung entweder durch höhere Gewalt, einen Einbruch, durch Sturm, Leitungswasser, Hagel oder Blitzschlag (Überspannung) verursacht sein kann und versichert ist. Möchte man jedoch die "sonstigen Elementargefahren" mitversichert wissen, muss man diese gesondert abschließen. Neben Überschwemmung und Rückstau fallen auch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche in diese Kategorie.

Die Prämie einer Hausratversicherung wird in der Regel einfach an der Quadratmeterzahl des Wohnraumes und eines etwaigen, ausgebauten Kellers festgemacht. Sofern man hierbei die korrekten Angaben macht, gewährt die Versicherung einen Unterversicherungsverzicht, d.h. es wird im Schadenfall keine Kürzung der Leistung vorgenommen.
Sollte sich innerhalb des Hauses oder der Wohnung besonders wertvoller Hausrat befinden, kann es durchaus sinnvoll sein, dieses der Versicherung mitzuteilen. Zwar wird die Prämie dann sicherlich ein wenig angehoben, im Leistungsfall kann es dann aber auch in keinem Fall zu Problemen kommen.

Beim Abschluss einer Hausratversicherung sollte man tunlichst darauf achten, dass es der Vertrag auch eine so genannte "Außenversicherung" beinhaltet. Diese Klausel besagt nämlich, dass auch Haushaltsgegenstände, die sich zum Beispiel auf dem Campingplatz oder im Garten befinden, mit in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden. Auch sollte man sicherstellen, dass Wertsachen, Schmuck und evtl. sogar Bargeld mit in den Vertrag eingeschlossen werden und dass Vandalismus nach einem Einbruch mit versichert ist.




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- Volksmund

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