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Die Krankenversicherung

Die Erfindung der Krankenversicherung war mit Sicherheit einer der größten und wichtigsten Schritte im Verlauf der Menschheitsgeschichte, denn endlich war es nunmehr möglich, sich auch dann Behandlungen zu unterziehen und die notwendige medizinische Versorgung zu erhalten, wenn man finanziell nicht in der Lage war, die gesamten Kosten alleine zu tragen.

In Deutschland gibt es nunmehr zwei verschiedene Arten von Krankenversicherungen: Auf der einen Seite gibt es die gesetzlichen Krankenversicherungen - hier sind mit Abstand die meisten Menschen versichert -, auf der anderen Seite gibt es aber auch die privaten Krankenversicherungsträger.

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich der "Normalfall", denn 1. ist jeder Arbeitnehmer zwangsweise in einer solchen Kasse versichert und 2. ist man auch dann, wenn man Leistungen aus den Kassen des Staates erhält, auf diese Weise stets ausreichend geschützt.

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung handelt es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung um ein "soziales System", d.h. dass alle Mitglieder prozentual den selben Beitrag bezahlen müssen. (Lediglich derjenige, der sich freiwillig versichert, erhält einen individuellen Beitrag!) Da das Gesundheitssystem aber in den letzten Jahren aufgrund verbesserter Technik und stetig ansteigender Lebenserwartung der Menschen insgesamt immer teurer geworden ist, man aber die Beiträge der Mitglieder nicht unendlich erhöhen kann, sind die Leistungen in den letzten Jahren immer weiter gekürzt worden. In vielen Bereichen ist es heute sogar schon so, dass Menschen nicht mehr die notwendige Versorgung erhalten können.

Bei der privaten Krankenversicherung gestaltet sich die Situation etwas anders, denn hier handelt es sich, wie der Name schon sagt, um eine private Versicherung, d.h. die Leistungen werden im jeweiligen Versicherungsvertrag eindeutig geregelt. Jeder Versicherungsnehmer kann sich hier beim Abschluss den für ihn passenden Tarif aussuchen und bezahlt einen entsprechenden Beitrag - Je höherwertiger die gewünschte Absicherung dabei ausfällt, desto höher ist jedoch auch der zu zahlende Beitrag.
Grundsätzlich darf man sich jedoch nur dann in einer privaten Krankenversicherung versichern, wenn man entweder selbstständig oder freiberuflich tätig ist oder ein Einkommen erzielt, das sich oberhalb der so genannten Versicherungspflichtgrenze befindet.


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- Arthur Schoppenhauer

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