Die Krankenversicherung
Die Erfindung der
Krankenversicherung war mit Sicherheit einer der
größten und wichtigsten Schritte im Verlauf der
Menschheitsgeschichte, denn endlich war es nunmehr möglich,
sich auch dann Behandlungen zu unterziehen und die notwendige
medizinische Versorgung zu erhalten, wenn man finanziell nicht in der
Lage war, die gesamten Kosten alleine zu tragen.
In Deutschland gibt es nunmehr zwei verschiedene Arten von
Krankenversicherungen: Auf der einen Seite gibt es die gesetzlichen
Krankenversicherungen - hier sind mit Abstand die meisten Menschen
versichert -, auf der anderen Seite gibt es aber auch die privaten
Krankenversicherungsträger.
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist
grundsätzlich der "Normalfall", denn 1. ist jeder Arbeitnehmer
zwangsweise in einer solchen Kasse versichert und 2. ist man auch dann,
wenn man Leistungen aus den Kassen des Staates erhält, auf
diese Weise stets ausreichend geschützt.
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung handelt es sich bei der
gesetzlichen Krankenversicherung um ein "soziales System", d.h. dass
alle Mitglieder prozentual den selben Beitrag bezahlen müssen.
(Lediglich derjenige, der sich freiwillig versichert, erhält
einen individuellen Beitrag!) Da das Gesundheitssystem aber in den
letzten Jahren aufgrund verbesserter Technik und stetig ansteigender
Lebenserwartung der Menschen insgesamt immer teurer geworden ist, man
aber die Beiträge der Mitglieder nicht unendlich
erhöhen kann, sind die Leistungen in den letzten Jahren immer
weiter gekürzt worden. In vielen Bereichen ist es heute sogar
schon so, dass Menschen nicht mehr die notwendige Versorgung erhalten
können.
Bei der privaten Krankenversicherung gestaltet sich die Situation etwas
anders, denn hier handelt es sich, wie der Name schon sagt, um eine
private Versicherung, d.h. die Leistungen werden im jeweiligen
Versicherungsvertrag eindeutig geregelt. Jeder Versicherungsnehmer kann
sich hier beim Abschluss den für ihn passenden Tarif aussuchen
und bezahlt einen entsprechenden Beitrag - Je höherwertiger
die gewünschte Absicherung dabei ausfällt, desto
höher ist jedoch auch der zu zahlende Beitrag.
Grundsätzlich darf man sich jedoch nur dann in einer privaten
Krankenversicherung versichern, wenn man entweder
selbstständig oder freiberuflich tätig ist oder ein
Einkommen erzielt, das sich oberhalb der so genannten
Versicherungspflichtgrenze befindet.
