Riester-Rente
Lange Zeit haben sowohl
die Politiker, wie auch die Bundesversicherungsanstalten der
Rentenversicherung sich vehement gegen Behauptungen gewährt,
die Rente würde nicht sicher sein und es wäre
unbedingt notwendig, eine zusätzliche, private Vorsorge zu
besparen. Seit einigen Jahren haben nun aber auch die genannten Organe
erkannt, dass es nicht wirklich sinnvoll ist, den Bürger mit
Scheuklappen zu versehen und ihn geradewegs in sein Unglück
stolpern zu lassen. Seitdem wird daher in jedem
Rentenversicherungsbescheid der Tipp ausgewiesen, sich durch das
Ansparen einer zusätzlichen Altersvorsorge eine Aufbesserung
der gesetzlichen Rente zu erarbeiten.
Auch die Politiker sitzen das Problem nicht mehr länger aus,
sondern beteiligen sich aktiv an einer Lösung. In besonderem
Maße tat dies der ehemalige Bundesminister Walter Riester,
der noch heute als Namensgeber der Riesterrente ominpräsent
ist.
Die Erfindung der Riesterrente geht auf die ganz einfache Fragestellung
zurück, wie man die Bürger dazu bekommt, private
Vorsorge zu betreiben. Diese Frage, gepaart mit einer
gehörigen Portion Sozialverträglichkeit ergab
schlussendlich die Riesterrente.
Bei der Riesterrente ist es so, dass die private Altersvorsorge auf
zwei Arten staatliche gefördert wird. Auf der einen Seite gibt
es da eine direkte, staatliche Zulage, die jährlich durch das
Bundeszulagenamt gezahlt wird und auf der anderen Seite gibt es die
Möglichkeit, die Riesterbeiträge von der Steuer
abzusetzen. Das Finanzamt prüft hierbei jedoch, welche
Vorgehensweise den größeren, finanziellen Vorteil
hat und gewährt eine Steuerrückzahlung lediglich als
evtl. Aufstockung der Zulage.
Nach der aktuellen Gesetzgebung muss ein Vertragsinhaber entweder
Angestellter, Student, Azubi, oder Beamter sein und 4% seines
Monatsbruttolohnes (Zulagen abgezogen) sparen. Tut er das, bekommt er
154 Euro Grundzulage pro Jahr und 185 Euro für jedes leibliche
Kind.
Ein Selbstständiger kann nur dann gefördert werden,
wenn er mit einer der erstgenannten, direkt
förderfähigen Personen verheiratet ist.
Tarifrechner Riester-Rente
