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Rürup-Rente oder auch Basisrente

Dass die Rentenkassen leer sind und dass es ohne eine zusätzliche, private Vorsorge kaum möglich sein wird, ein vernünftiges Auskommen im Alter zu erlangen, ist den meisten Menschen inzwischen durchaus klar. Wesentlich schwieriger als die Einsicht, dass etwas getan werden muss, fällt vielen Sparern jedoch die Auswahl des richtigen Produktes.
Kein Wunder, sieht man sich doch in Deutschland mit einer wahren Flut verschiedener Altersvorsorgeprodukte konfrontiert, egal ob diese nun Riesterrente, Basisrente oder Private Zusatzrentenversicherung heißen. Oft erwecken die vielen Begrifflichkeiten, die es erst seit den Änderungen durch die Rentenreformen 2005 gibt, den Eindruck, der Markt sei wahnsinnig kompliziert und kaum zu verstehen.

Wenn man sich jedoch eingehend mit der Materie beschäftigt, stellt man sehr schnell fest, dass die verschiedenen Altersvorsorgeprodukte eigentlich nicht sonderlich kompliziert sind und sich lediglich in ihrer Kundenzielgruppe unterscheiden.
Nehmen wir zum Beispiel die Basisrente, umgangssprachlich auch als Rürup-Rente bezeichnet. Bei diesem Produkt handelt es sich um eine ganz spezielle Art von Rentenversicherung, die erst im Jahre 2005 eingeführt wurde und die einen ganz bestimmten Zweck verfolgt.

Durch die Änderungen der steuerlichen Absetzbarkeit der Werbungskosten kam man 2005 in die Situation, dass viele Menschen, gerade Selbstständige oder Besserverdienende ihre Pauschbeträge bereits vor Abzug ihrer privaten Altersvorsorge vollkommen ausgeschöpft hatten. Da aber ein Arbeitnehmer nach der neuen Regelung einen Teil seiner Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung steuerlich absetzen kann, war es notwendig, auch für die Selbstständigen ein Produkt zu schaffen, dass diese Möglichkeit gewährt.
Die Rürup-Rente kann also, grob gesagt, also privatrechtliche Kopie einer staatlichen Institution gesehen werden - allerdings kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert.

Viele Vorteile und Nachteile, die auf die gesetzliche Rentenversicherung zutreffen, wurden dabei auch auf die Rürup-Rente angewandt. Zu den Vorteilen gehört neben der hohen steuerlichen Absetzbarkeit auch die Unantastbarkeit im Falle einer Arbeitslosigkeit (Hartz IV-Sicherheit), zu den Nachteilen gehört jedoch, dass die Auszahlung ausschließlich als Rente erfolgen kann und diese zudem versteuert werden muss. Auch ist es nicht möglich, eine Rürup-Rente vor Ablauf des Vertrages zu kündigen oder zu verpfänden.
Trotz der Nachteile gibt es für die meisten Selbstständigen jedoch kaum eine lukrativere Art der Altersvorsorge, da die steuerliche Absetzbarkeit in der Ansparphase oft enorme Vorteile mit sich bringt, man als Rentner jedoch einen derart niedrigen Steuersatz hat, dass die Besteuerung der Renten kaum zu spüren ist.
 

Man muss sich einen Stecken in der Jugend schneiden, damit man im Alter daran gehen kann.

- Konfuzius

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