Rürup-Rente oder auch Basisrente
Dass die Rentenkassen leer
sind und dass es ohne eine zusätzliche, private Vorsorge kaum
möglich sein wird, ein vernünftiges Auskommen im
Alter zu erlangen, ist den meisten Menschen inzwischen durchaus klar.
Wesentlich schwieriger als die Einsicht, dass etwas getan werden muss,
fällt vielen Sparern jedoch die Auswahl des richtigen
Produktes.
Kein Wunder, sieht man sich doch in Deutschland mit einer wahren Flut
verschiedener Altersvorsorgeprodukte konfrontiert, egal ob diese nun
Riesterrente, Basisrente oder Private Zusatzrentenversicherung
heißen. Oft erwecken die vielen Begrifflichkeiten, die es
erst seit den Änderungen durch die Rentenreformen 2005 gibt,
den Eindruck, der Markt sei wahnsinnig kompliziert und kaum zu
verstehen.
Wenn man sich jedoch eingehend mit der Materie beschäftigt,
stellt man sehr schnell fest, dass die verschiedenen
Altersvorsorgeprodukte eigentlich nicht sonderlich kompliziert sind und
sich lediglich in ihrer Kundenzielgruppe unterscheiden.
Nehmen wir zum Beispiel die Basisrente, umgangssprachlich auch als
Rürup-Rente bezeichnet. Bei diesem Produkt handelt es sich um
eine ganz spezielle Art von Rentenversicherung, die erst im Jahre 2005
eingeführt wurde und die einen ganz bestimmten Zweck verfolgt.
Durch die Änderungen der steuerlichen Absetzbarkeit der
Werbungskosten kam man 2005 in die Situation, dass viele Menschen,
gerade Selbstständige oder Besserverdienende ihre
Pauschbeträge bereits vor Abzug ihrer privaten Altersvorsorge
vollkommen ausgeschöpft hatten. Da aber ein Arbeitnehmer nach
der neuen Regelung einen Teil seiner Einzahlungen in die gesetzliche
Rentenversicherung steuerlich absetzen kann, war es notwendig, auch
für die Selbstständigen ein Produkt zu schaffen, dass
diese Möglichkeit gewährt.
Die Rürup-Rente kann also, grob gesagt, also privatrechtliche
Kopie einer staatlichen Institution gesehen werden - allerdings
kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert.
Viele Vorteile und Nachteile, die auf die gesetzliche
Rentenversicherung zutreffen, wurden dabei auch auf die
Rürup-Rente angewandt. Zu den Vorteilen gehört neben
der hohen steuerlichen Absetzbarkeit auch die Unantastbarkeit im Falle
einer Arbeitslosigkeit (Hartz IV-Sicherheit), zu den Nachteilen
gehört jedoch, dass die Auszahlung ausschließlich
als Rente erfolgen kann und diese zudem versteuert werden muss. Auch
ist es nicht möglich, eine Rürup-Rente vor Ablauf des
Vertrages zu kündigen oder zu verpfänden.
Trotz der Nachteile gibt es für die meisten
Selbstständigen jedoch kaum eine lukrativere Art der
Altersvorsorge, da die steuerliche Absetzbarkeit in der Ansparphase oft
enorme Vorteile mit sich bringt, man als Rentner jedoch einen derart
niedrigen Steuersatz hat, dass die Besteuerung der Renten kaum zu
spüren ist.