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Die Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung gehört zweifellos zu den wichtigsten Versicherungen, die man überhaupt haben kann. Warum das so ist, wird klar, wenn man sich einmal die gesetzliche Unfallversicherung und ihre Leistungen vor Augen hält und diese dann mit einer privaten Unfallversicherung vergleicht.

Auch wenn viele Menschen nach wie vor der Meinung sind, dass die gesetzliche Unfallversicherung sie in allen Lagen des Lebens vor den Folgen eines Unfalls schützen würde, ist es doch vielmehr so, dass eine solche Versicherung nur sehr eingeschränkt gültig ist. Die staatliche Versicherung leistet nämlich nur dann, wenn der Unfall während der Arbeitszeit oder auf den direkten Zu- und Abwegen der Arbeit passiert. Da aber die Arbeitszeit eines Menschen gerade einmal etwa 10% seines Lebens ausmacht, ist es unbedingt erforderlich, die anderen 90% durch eine private Unfallversicherung abzusichern.

Der Hauptbestandteil einer jeden Unfallversicherung ist dabei die so genannte „Invaliditätsleistung“. Wie der Name schon sagt, wird diese Leistung erbracht, wenn eine dauerhafte Invalidität festgestellt wird, was natürlich erst nach Abschluss des Heilungsprozesses überhaupt der Fall sein kann. Die Invaliditätsleistung wird dabei gestaffelt gezahlt und ist auf eine bestimmte Höhe begrenzt (Invaliditätsleistung 100%). Da aber auch schon direkt nach einem Unfall diverse Kosten auftreten, die Invaliditätsleistung jedoch auf sich warten lässt (oder auch nie gezahlt wird, wenn keine Invalidität vorliegt), ist es unbedingt notwendig, den Unfallversicherungsvertrag durch eine so genannte "Sofortleistung bei schweren Verletzungen" und eine "Übergangsleistung" zu ergänzen. Beide Leistungen mindern die ersten, finanziellen Folgen eines Unfalls.

Als weitere Zusatzleistungen macht es durchaus Sinn, eine Unfallrente und ein Krankenhaustagegeld abzusichern und auch eine Übernahme der Kosten bei kosmetischen Operationen und eine Erstattung etwaiger Bergungskosten kann durchaus nicht schaden. Insgesamt gibt es mehrere solche Zusatzleistungen, die allesamt als wertvolle Ergänzung des Vertrages mit eingeschlossen werden können.


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- Jacques Tati