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Leitfaden zum Thema Versicherungen

Versicherungen sind in den Augen vieler Menschen ein mehr als lästiges Übel. "Jeden Monat buchen die pünktlich ab, aber brauchen tut man sie doch nicht" denkt sich da so mancher. Und tatsächlich - in der Regel ist das auch so. Aber ist das nicht gut? Hat man eine Versicherung nicht gerade in der Hoffnung, dass man sie nie brauchen wird - einfach für den Fall der Fälle? Doch, mit Sicherheit! Aber neben den Absicherungsverträgen, für die das ohne Zweifel gilt, gibt es auch eine ganze Reihe anderer Versicherungen, die zum Teil enorm sinnvoll, ja teilweise sogar unverzichtbar, sind.

Da die Versicherungslandschaft schon sehr kompliziert ist und viele Menschen angesichts der großen Angebotsflut schlicht keine Lust haben, sich mit diesem Thema überhaupt einmal eingehender zu beschäftigen, wollen wir die Gelegenheit nutzen und Ihnen im Folgenden einmal die wichtigsten Versicherungen etwas näher bringen. Sicherlich werden Sie auf diese Weise einiges Neues erfahren und evtl. auch Ihre Meinung bzgl. Versicherungen in dem einen oder anderem Punkt ändern.

Folgende Versicherungen wollen wir dabei einmal etwas näher unter die Lupe nehmen:

Bereich Lebensversicherung

1. Die Lebensversicherung
1.1. Die Kapitallebensversicherung

1.2 Die Risikolebensversicherung
1.3 Die Fondsgebundene Lebensversicherung
2. Die Rentenversicherung
2.1 Die "klassische" Rentenversicherung
2.2 Die Riesterrente
2.3 Die Rüruprente
3. Die Berufsunfähigkeitsversicherung
4. Die betriebliche Altersvorsorge

Bereich Sachversicherung

5. Die private Haftpflichtversicherung
6. Die Hausratversicherung
7. Die Glasversicherung
8. Die Unfallversicherung
9. Die Wohngebäudeversicherung

Bereich Krankenversicherung


10. Krankenversicherungen
10.1 Die private Krankenvollversicherung
10.2 Die private Krankenzusatzversicherung

1. Die Lebensversicherung

1.1 Die Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung gehört zu den ältesten und traditionsreichsten Versicherungen überhaupt, gewinnt aber in der heutigen Zeit, nachdem man sie lange sehr stiefmütterlich behandelt hat, wieder ganz neu an Beliebtheit. Grundsätzlich ist es die Aufgabe einer Kapitallebensversicherung das Leben der versicherten Person(en) mit einer bestimmten Summe abzusichern und so die Nachkommen der Person(en) vor den finanziellen Folgen des Ablebens dieser Person zu schützen.
Ein weiterer Nebeneffekt der Kapitallebensversicherung ist es aber, Kapital fürs Alter des Versicherungsnehmers aufzubauen. Neben dem Risikobeitrag, der für den Todesfallschutz verwendet wird und der Versicherungsgesellschaft zufließt, enthält eine Kapitallebensversicherung nämlich immer auch einen Sparanteil, der von der Versicherung verwaltet und (hoffentlich) gewinnbringend angelegt wird.
Selbst wenn der Grundgedanke, diesen Sparanteil zu vermehren schief gehen sollte (zum Beispiel weil die Versicherung Konkurs geht) ist das Kapital des Versicherungsnehmers jedoch als Sondervermögen geschützt und wird zwangsweise mit mindestens 2,75% verzinst.

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1.2 Die Risikolebensversicherung

Bei einer Risikolebensversicherung handelt es sich, ganz vereinfacht gesagt um eine "Kapitallebensversicherung ohne Sparanteil". Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung ist es nämlich nicht die Aufgabe einer Risikolebensversicherung Kapital für den Ruhestand des Versicherungsnehmers aufzubauen - sie soll lediglich als Absicherung für den Todesfall der versicherten Person(en) dienen.
Aufgrund des fehlenden Sparanteils ist die Prämie für eine Risikolebensversicherung natürlich ungleich niedriger als die einer Kapitallebensversicherung, was diese Versicherungsart vor allem für die Besicherung von Krediten, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, interessant macht.

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1.3 Die fondsgebundene Lebensversicherung

Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung handelt es sich grundsätzlich um eine Versicherung, die der Kapitallebensversicherung sehr ähnlich ist, die also auch aus einem Risikobeitragsteil und einem Sparbeitragsteil besteht. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung wird der Sparanteil bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung jedoch nicht durch die Versicherung selber verwaltet, sondern er wird an eine so genannte "Fondsgesellschaft" weitergeleitet. Diese hat nun die Aufgabe den Beitrag in so genannte "Investmentfonds" zu investieren, die damit wiederum, je nach der Art ihrer Geschäftsausrichtung, Finanzierungen, z.B. an der Börse, zu tätigen. Auf diese Weise wird nun versucht, eine Rendite zu erwirtschaften, welche die der Kapitallebensversicherung überschreitet.
Da die Anlage in Fonds meist mit einem gewissen Risiko behaftet ist, gibt es bei den fondsgebundenen Lebensversicherungen keinen Garantiezins. Es gibt jedoch neuerdings die Möglichkeit, bei der Auswahl der Investmentfonds auf so genannte "Garantiefonds" zurückzugreifen. Hierbei handelt es sich um Fonds, die stets eine gewisse Laufzeit haben und dem Versicherungsnehmer zum Ende dieser Laufzeit, z.B. den „höchsten jemals erreichten Kurswert“ garantieren. Auf diese Weise wird das Risiko in fondsgebundenen Versicherungen quasi ausgeschlossen.

2. Die Rentenversicherung

2.1 Die "klassische" Rentenversicherung

Die klassische Rentenversicherung kann grundsätzlich als "Lebensversicherung ohne Todesfallschutz" bezeichnet werden - denn genau das ist sie. Bei einer klassischen Rentenversicherung handelt es sich entweder um einen kapitalgebundenen oder einen fondsgebundenen Sparvertrag, der auf die Altersversorgung des Versicherungsnehmers ausgerichtet ist. Paradoxerweise ist es zwar auch bei einer klassischen Rentenversicherung möglich, einen Todesfallschutz mit in der Versicherungspolice abzusichern, faktisch wird dies aber nur selten gemacht, denn schließlich könnte man dann auch eine Lebensversicherung abschließen.

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2.2 Die Riesterrente

Bei der Riesterrente handelt es sich um ein Finanzprodukt, dass es erst seit wenigen Jahren gibt, das sich aber schon einer enormen Beliebtheit erfreut. Diese Beliebtheit kommt dabei nicht von ungefähr - schließlich ist es mit einer Riesterrente endlich auch einkommensschwächeren Menschen oder Familien mit Kindern möglich, sich eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen.
Wer nämlich die Kriterien zur staatlichen Förderung voll erfüllt (Beitrag=4% des Bruttoeinkommens abzgl. der möglichen Zulagen), der bekommt bei Riesterrenten eine Förderung von immerhin 154 Euro Grundzulage für den Versicherungsnehmer und 185 Euro für jedes Kind, wobei die Kinderzulage immer nur an ein Elternteil gezahlt wird.

Ein Beispiel soll verdeutlichen, für wen sich die Riesterrente besonders stark lohnt:
Nehmen wir einmal eine Familie bestehend aus dem Familienvater (2400 Euro Monatsbrutto), der Mutter (Hausfrau und Mutter) und drei Kindern, die alle noch zur Schule gehen. an.
Um nun die Riesterbedingungen zu erfüllen, müsste der Vater 4% seines Lohnes, also 96 Euro pro Monat sparen. Da er aber auch die Kinderzulagen erhält, kann er diese, und auch seine Grundzulage, bereits von den 96 Euro abziehen. Bei 96 Euro pro Monat, also 1152 Euro pro Jahr ergäbe dies: 1152-154-3*185 = 443 Euro. Der Vater würde also für 443 Euro Einzahlung pro Jahr, also 36,92 Euro pro Monat 709 Euro Förderung bekommen, also 59,08 Euro pro Monat. Dies wäre eine Förderquote von 160% - eine Menge Geld.

Die Frau könnte einen Vertrag ohne Eigenbeitrag machen, da sie kein Einkommen erzielt (Huckepackvertrag). Die Förderung von 154 Euro würde sie dennoch erhalten!

Dem Beispiel kann man ganz deutlich entnehmen, dass es sich mitunter erheblich lohnen kann, einen Riestervertrag abzuschließen. Grundsätzlich gilt dabei: Je weniger Einkommen, und je mehr Kinder vorhanden ist/sind, desto lukrativer.

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2.3 Die Rüruprente

Bis vor wenigen Jahren war es stets so, dass Selbstständige oder Menschen mit hohem Einkommen enorm benachteiligt waren, denn sie konnten keine Förderung durch Riester bekommen, bzw. diese war nicht lohnend. Seit der Rentenreform 2005 ist dies aber anders, denn nun gibt es die Rürup-Rente. Da in dieser Rentenreform beschlossen wurde, dass die gesetzliche Rentenversicherung zukünftig von der Steuer absetzbar sein wird, es aber auch Menschen gibt, zum Beispiel die Selbstständigen, die hier überhaupt nichts einzahlen, wurde es notwendig, ein neues System zu erfinden - die Rüruprente.
Die Rürup-Rente ist grundsätzlich als eine private, kapitalgedeckte Kopie der gesetzlichen Rentenversicherung zu verstehen. Genau wie die gesetzliche Rentenversicherung kann die Rüruprente also weder gekündigt, noch verpfändet, beliehen oder an andere Menschen übertragen werden. Auch ist sie vor der Anrechnung nach ALG II geschützt.

Die Beiträge, die in einen Rürupvertrag entrichtet werden, sind bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden und 40.000 Euro pro Jahr bei Verheirateten steuerlich absetzbar, wobei die Absetzbarkeit jedoch gestaffelt wurde. Waren 2005 nur 60% der Beiträge steuerlich absetzbar, ist dieser Satz seitdem jedes Jahr um 2% angestiegen. Erst 2025 werden also 100% der Beiträge, bis zu den genannten Höchstgrenzen, steuerlich absetzbar sein.

Im Gegenzug zur steuerlichen Absetzbarkeit muss die Rüruprente, ebenso wie die staatliche Rente, in der Bezugsphase versteuert werden. Der steuerliche Anteil der Rente betrug dabei in 2005 50%, steigt seitdem jährlich um 2%, ab 2020 jedoch nurnoch um 1% an. Erst 2040 wird also die komplette Rente aus einem Rürupvertrag der Steuerpflicht unterliegen.

Aufgrund der steuerlichen Vorteile eignet sich die Rüruprente vor allem für Selbstständige und für Menschen mit hohen Steuersätzen. Besonders vorteilhaft ist zudem, dass auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit in diese Betrachtung hineinzählt, sofern diese auf die Rüruprente aufgedockt ist und ihr Beitragsteil 50% des Gesamtbeitrages unterschreitet.

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3. Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Seit die staatliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft und durch die "Erwerbsminderungsrente" ersetzt wurde, ist die private Berufsunfähigkeitsrente eigentlich für Jeden ein Muss. Lediglich Menschen, die über ein derart hohes Vermögen verfügen, dass sie sowieso keiner normalen Beschäftigung mehr nachgehen brauchen, können sich evtl. von diesem Umstand lossagen.
Die Probleme der Erwerbsminderungsrente liegen schon in der Definition, um nämlich "Erwerbsunfähig" zu sein, muss man außer Stande sein, überhaupt noch irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen (stundenmäßig gestaffelt). Wer jedoch nur "seinen Beruf" nicht mehr ausüben kann, der hat ein Problem! Hinzu kommt, dass die Leistung bei voller Erwerbsminderung gerade einmal ca. 37% des letzten Bruttoeinkommens beträgt, also bei 2000 Euro gerade einmal 740 Euro - genau genommen ein schlechter Witz!

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat man jedoch die Möglichkeit diesem Sachverhalt ein Schnippchen zu schlagen, denn eine solche Versicherung leistet, sobald man seinen angestammten Beruf nicht mehr ausüben kann - ein kleiner aber feiner Unterschied! Hinzu kommt, dass die Leistung in der Regel so lange bezahlt wird, bis die Altersrente an die Stelle eines normalen Einkommens tritt.

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4. Die betriebliche Altersvorsorge

In Deutschland unterscheiden wir diverse verschiedene Arten von betrieblicher Altersvorsorge, die mit Abstand häufigsten sind jedoch die "Pensionskasse" und die "Direktversicherung". Ohne jetzt an dieser Stelle auf die einzelnen Unterschiede eingehen zu wollen - dies würde deutlich zu lange dauern und so den Rahmen sprengen - kann man doch festhalten, dass die betriebliche Altersversorgung oft eine der lukrativsten Möglichkeiten darstellt, eine zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung vorhandene Altersabsicherung aufzubauen.

Betriebliche Altersversorgung funktioniert dabei stets nach dem so genannten "Brutto-für-Netto-Prinzip", was nichts anderes heißt, als dass die Beiträge der Versicherung aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers bezahlt werden. Die Besteuerung erfolgt in der Regel in der Auszahlungsphase, aber auch pauschale Besteuerungen in der Sparphase sind durchaus bekannt. Welches Modell hier greift, ist von dem jeweiligen Typus der betrieblichen Altersvorsorge abhängig.

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5. Die private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung verdankt ihren Namen nicht etwa der Tatsache, dass sie verpflichtend für jeden Bürger ist - auch wenn das eigentlich so sein müsste -, sondern der Tatsache, dass sie den Inhaber gegen die "Pflicht zur Haftung" absichert. Diese Pflicht resultiert aus dem bürgerlichen Gesetzbuch und besagt, dass man immer dann einer anderen Person zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn man dem Laib, dem Leben, den Sachgütern oder dem Vermögen dieser Person einen Schaden zufügt.

Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer also vor unkalkulierbaren Risiken. Dies kann etwas Kleines sein, wie etwa beim Nachbarn eine Vase umzuwerfen, es kann aber auch ein großer Schaden passieren, etwa dann wenn diese Vase umfällt, der Nachbar auf dem Wasser ausrutscht und nach diesem Unfall dauerhaft querschnittsgelähmt ist.

Grundsätzlich unterscheidet die private Haftpflichtversicherung nach Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei die Absicherung einer guten Gesellschaft schon 10 Millionen Euro bei Personen- und Sachschäden und 500.000 Euro bei Vermögensschäden betragen sollte.
Ebenfalls ist es sinnvoll, beim Abschluss der Versicherung darauf zu achten, dass auch Zusatzrisiken, wie etwa "Schäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung" oder "Schäden aufgrund von Verlust fremder, privater oder beruflicher Schlüssel" mitversichert sind.

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6. Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung hat die Aufgabe, den Hausrat, also alle beweglichen Gegenstände innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung, gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern. Dieser Verlust kann dabei durch einen Einbruch, durch Raub, Vandalismus, einen Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung oder, bei einigen Gesellschaften, auch durch weitere Elementargefahren wie Schneedruck, Hagel, Lawinen oder Vulkanausbruch hervorgerufen werden.

Grundsätzlich sollte eigentlich jeder Mensch einen solchen Vertrag besitzen, denn das Risiko eines Brandes oder auch eines Einbruchs ist nicht zu unterschätzen und führt im Fall der Fälle zu meist erheblichen Verlusten.
Wichtig ist es, beim Abschluss einer guten Hausratversicherung darauf zu achten, dass die Gesellschaft auch Vandalismus und evtl. auch Fahrraddiebstahl oder Diebstahl aus einem Kfz mitversichert. Auch sollte in jedem Fall gewährleistet sein, dass keine Unterversicherung vorliegt, die Prämie also genau nach den vorhandenen Quadratmetern der Immobilie ermittelt wurde.
Sollte besonders wertvoller Hausrat vorhanden sein, so ist es zudem erforderlich, die Versicherungsgesellschaft von dieser Tatsache in Kenntnis zu setzen und sich zudem Quittungen (wenn vorhanden) an einem sicheren Ort (zum Beispiel einem Bankschließfach - dessen Inhalt bei guten Hausratversicherungen übrigens auch mit versichert ist) aufzubewahren.

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7. Die Glasversicherung

Mit einer Glasversicherung, die oft schon mit der Hausratversicherung zusammen abgeschlossen wird, kann man sämtliche Glasscheiben, Aquarien oder Terrarien eines Haushaltes gegen Beschädigung oder Bruch schützen. Hierbei sollte man allerdings wissen, dass Hohlgläser, also z.B. Trinkgläser grundsätzlich nicht mitversichert werden. Glasversicherungen eignen sich besonders für Haushalte, in denen es entweder Aquarien oder Terrarien oder aber große Glasscheiben, zum Beispiel in Türen, gibt. Die Prämie wird meist, analog zur Hausratversicherung, nach den Quadratmetern der Immobilie ermittelt.

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8. Die Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung gehört neben der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen, die man überhaupt haben kann. Auch wenn viele Menschen glauben, sie seinen durch die gesetzliche Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls geschützt, ist dies nur auf der Arbeit oder auf den direkten Zu- oder Abwegen der Arbeit auch tatsächlich der Fall. Während der gesamten Freizeit ist man ungeschützt - es sein denn, man schließt eine private Unfallversicherung ab.

Der Grundpfeiler einer jeden privaten Unfallversicherung ist eine Leistung bei Invalidität, wobei sich diese in eine Grundleistung, die meist ab 50% Invaliditätsgrad gezahlt wird, und eine Leistung bei Vollinvalidität (100%) unterscheidet. Für alle Zwischenstufen gibt es jeweils Abstufungen der Leistung bei Vollinvalidität.
Neben der Invaliditätsleistung kann aber auch eine Unfallrente, ein Krankenhaustagegeld, ein Genesungsgeld, eine Todesfallleistung, eine Sofortleistung bei schweren Verletzungen, eine Übergangsleistung oder auch ein Bergungsgeld oder eine Leistung bei kosmetischen Operationen mitversichert werden.

Viele Menschen machen hier gerne den Fehler, dass sie das Risiko eines Unfalls schlicht unterschätzen. Dieses sollte man aber auf keinen Fall tun und es gibt wirklich niemanden, für den es nicht sinnvoll wäre, den Schutz einer Unfallversicherung zu genießen. Auch die Angst vieler Interessenten, dass bei einer Unfallversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden müssten und man diese Versicherung nur bekäme, wenn man völlig gesund sei, ist nicht begründet. Die private Unfallversicherung kennt nämlich keinerlei Gesundheitsfragen - schließlich ist das Risiko eines Unfalls für jeden Menschen gleich hoch - ob krank oder gesund spielt dabei keine Rolle.

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9. Die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer wichtig und absolut unverzichtbar. Genau aus diesem Grund gibt es auch Gegenden, zum Beispiel Hamburg, wo der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung verpflichtend für jeden Hausbesitzer ist.

Die Wohngebäudeversicherung versichert die Immobilie grundsätzlich gegen jede Art von Beschädigung, wobei Vandalismus in einigen Verträgen separat abgeschlossen werden muss. Egal ob das Haus also durch Brand, Blitzschlag, eine Überschwemmung (bei Abschluss der weiteren Elementargefahren) oder durch eine Lawine beschädigt oder zerstört wird - die Wohngebäudeversicherung leistet und ersetzt den entstandenen Schaden.
Wer ein Haus baut, schließt in der Regel eine Bauherrenhaftpflicht ab, die später in eine Rohbaufeuerversicherung übergeht und schlussendlich in einer Wohngebäudeversicherung aufgeht. Dies ist ein enorm sinnvoller Schritt und sollte von wirklich jedem Häuslebauer auch durchgeführt werden.

Um bei einer Wohngebäudeversicherung nicht unterversichert zu sein, ist es erforderlich, die Berechnung absolut korrekt durchzuführen. In der heutigen Zeit wird für diese Berechnung meist schlicht die Quadratmeterzahl der Wohnfläche herangezogen, aber auch Berechnungen nach umbautem Raum sind durchaus noch üblich. Scheunen, Schuppen, Carports oder Garagen sollten ebenfalls mit angegeben werden, da diese mit einer separaten Prämie versehen werden und nur dann auch mitversichert sind. Ebenfalls sind Kriterien, die zu einer besonderen Gefahr führen, zum Beispiel Pools oder Saunen wichtig und sollten der Versicherungsgesellschaft unbedingt bekanntgegeben werden.

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10. Krankenversicherungen

10.1 Die private Krankenvollversicherung


Immer wieder hört oder liest man, dass jemand "Privatpatient" ist, also über eine private Krankenversicherung verfügt. Was aber bedeutet das eigentlich genau? Und, für wen ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung überhaupt relevant?

Nun, eine private Krankenversicherung ist ganz grundsätzlich erst einmal dafür da, die gesetzliche Krankenversicherung zu ersetzen. Jemand, der Mitglied bei einem privaten Krankenversicherungsträger ist, kann also nicht zeitgleich Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung haben Mitglieder einer privaten Krankenversicherung aber nicht alle denselben Versicherungsumfang - können also auch nicht die selben Leistungen in Anspruch nehmen. Je nachdem, welchen Versicherungstarif man für sich abschließt, kann jeder privat Krankenversicherte sich seinen individuellen Schutz selber aussuchen.

Leider kann sich aber nicht jeder aus der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, auch wenn sich das wohl ziemlich viele Menschen wünschen würden. Um sich erfolgreich aus dem System der gesetzlichen Krankenversicherung zu verabschieden, muss man entweder selbstständig oder freiberuflich tätig sein oder man bezieht ein Gehalt, dass dauerhaft über einer bestimmten Grenze liegt.
Die Grenze, die das Gehalt in drei aufeinanderfolgenden Jahren dauerhaft überschreiten muss, wird jedes Jahr im Rahmen der Inflation neu errechnet und neu festgelegt. Sie nennt sich "Versicherungspflichtgrenze", auch JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze), und lag in den Jahren 2006 bei 3937 Euro, 2007 bei 3975 Euro und 2008 bei 4012,50 Euro. In 2009 beträgt sie 4050 Euro pro Monat, wobei es sich immer um Monatsbruttolöhne handelt.

Bevor man sich aber aus der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lässt, sollte man sich auf jeden Fall genau darüber informieren, welcher Tarif für einen selber interessant sein könnte, was dieser kostet und ob die private Krankenversicherung einen überhaupt aufnehmen würde. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung muss die private Krankenversicherung nämlich Kunden nur dann aufnehmen, wenn diese sich im so genannten "Basistarif" versichern. Jeder, der einen besseren Tarif als den Basistarif abschließen möchte, muss sich einer so genannten "Gesundheitsprüfung" unterziehen, wobei diese in Form von Gesundheitsangaben im Versicherungsantrag erfolgen kann. Nur wenn Unklarheiten oder Rückfragen entstehen, wird in der Regel eine Anfrage an den behandelnden Arzt gestellt.
Wenn nun ein evtl. vorhandenes Krankheitsbild, Übergewicht oder irgendwelche anderen Dinge nicht in das Kundenbild der Krankenversicherung passen, kann diese entweder einen Beitragszuschlag erheben oder den Versicherungsantrag ganz ablehnen. Ein Recht, in einem anderen Tarif als dem Basistarif versichert zu sein, existiert also nicht.

Aber nicht nur der gesundheitliche Zustand einer Person wirkt sich auf den Beitrag für dessen Krankenversicherung aus, auch das Alter und das Geschlecht ist von entscheidender Bedeutung. Je nachdem, wie früh ein Mensch Mitglied einer privaten Krankenversicherung wird, kann er nämlich einen sehr viel günstigeren Beitrag als ein Mensch älteren Alters bekommen. Was das Geschlecht angeht, kann man sagen, dass Frauen in der Regel etwas teurer als Männer sind, was hauptsächlich auf die längere Lebenserwartung zurückzuführen ist.

Wer es aber nun geschafft hat, sich aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu befreien, kann sich aus der Menge der Tarife genau den Krankenversicherungsschutz zusammenstellen den er gerne möchte. Der eine möchte vielleicht etwas bessere Absicherung im Facharztbereich, der andere möchte einen Tarif, bei dem auch Heilpraktikerbesuche bezahlt werden und ein Dritter legt enormen Wert auf die Behandlung durch den Chefarzt oder auf ein Einbettzimmer. Je nachdem, welche Leistungen man sich aussucht muss man natürlich auch einen entsprechenden Beitrag bezahlen. Hinzu kommt, dass die Pflegepflicht und auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall stets privat abgesichert werden müssen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Wechsel in eine private Krankenversicherung in einigen Fällen sicherlich nicht leicht ist und man sich den Beitrag auch erst einmal leisten können muss, wenn er aber erst einmal vollzogen ist, sind die Leistungen in der Regel deutlich besser als in der gesetzlichen Kasse. Übrigens ist auch die Tatsache, das Gerüchten zufolge Privatpatienten oft etwas besser als Kassenpatienten behandelt werden, erklärbar: Ärzte können bei Privatpatienten nämlich nicht selten bis zu drei mal soviel Geld wie bei Kassenpatienten verdienen - für die selbe Arbeit wohlgemerkt.

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10.2 Die private Krankenzusatzversicherung


Wer sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht komplett aus der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen kann, hat mit einer privaten Krankenzusatzversicherung dennoch die Möglichkeit, seine gesundheitliche Absicherung deutlich zu verbessern.
Im Gegensatz zur privaten Krankenvollversicherung ist die private Krankenzusatzversicherung nämlich nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse gedacht. In der Regel werden durch die Krankenzusatzversicherung nämlich genau die Leistungen "aufgefangen", die in der gesetzlichen Krankenkasse zu kurz kommen, bzw. in den letzten Jahren deutlich gekürzt oder gar komplett gestrichen wurden.

Zu diesen Leistungen, die mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abgesichert werden können, gehören in besonderem Maße die Leistungen beim Zahnersatz, die in der gesetzlichen Krankenversicherung heute nurnoch zu 40%, im besten Fall zu 50% (mit Bonusheft) abgesichert sind. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung ist es nämlich möglich, diese Leistung bis auf eine Höhe von 90% anzuheben. Aber nicht nur der Zahnersatz, auch die Erstattungen bei Sehhilfen, die Leistungen für Heilpraktikerleistungen oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sind Themen, die in vielen privaten Krankenzusatzversicherungen eingeschlossen werden.

Wie bei der privaten Krankenvollversicherung ist es auch bei den Zusatzversicherungen wichtig, die Leistungen der verschiedenen Versicherungen sehr genau miteinander zu vergleichen bevor man sich für einen bestimmten Tarif entscheidet. Zu diesem Zweck kann man vor allem so genannte Internet-Tarifvergleiche nutzen, die einem in wenigen Sekunden die besten Angebote aus einer Vielzahl von hinterlegten Tarifen heraussuchen.

Wenn man nun fragt, für wen der Abschluss einer solchen, privaten Krankenzusatzversicherung empfehlenswert ist, kann man eigentlich nur sagen: Für jeden, der Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Je mehr die Leistungen der gesetzlichen Kassen nämlich eingeschränkt werden, desto wichtiger ist es, mit einer privaten Krankenzusatzversicherung die wegfallenden Leistungen aufzufangen und entstehende Lücken zu schließen.

Wie bei der privaten Krankenvollversicherung müssen allerdings auch bei der privaten Krankenzusatzversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden. Je nachdem, wie der gesundheitliche Zustand einer Person beschaffen ist, hat die Versicherung nämlich durchaus die Möglichkeit, den Antrag auch abzulehnen oder mit einem Beitragszuschlag zu versehen. Wichtig ist aber auch das Alter, denn je älter man wird, desto teurer wird auch der Beitrag, der nach dem Abschluss jedoch nicht aufgrund steigenden Alters erhöht wird. Grundsätzlich sollte man also so früh wie möglich eine private Krankenzusatzversicherung abschließen – nur so kann man sich früh, ein gutes Eintrittsalter und damit einen niedrigen Beitrag sichern.

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Man muss sich einen Stecken in der Jugend schneiden, damit man im Alter daran gehen kann.

- Konfuzius