Leitfaden zum Thema Versicherungen
Versicherungen sind in den
Augen vieler Menschen ein mehr als lästiges
Übel. "Jeden Monat buchen die pünktlich ab, aber
brauchen tut man sie
doch nicht" denkt sich da so mancher. Und tatsächlich - in der
Regel
ist das auch so. Aber ist das nicht gut? Hat man eine Versicherung
nicht gerade in der Hoffnung, dass man sie nie brauchen wird - einfach
für den Fall der Fälle? Doch, mit Sicherheit! Aber
neben den
Absicherungsverträgen, für die das ohne Zweifel gilt,
gibt es auch eine
ganze Reihe anderer Versicherungen, die zum Teil enorm sinnvoll, ja
teilweise sogar unverzichtbar, sind.
Da die Versicherungslandschaft schon sehr kompliziert ist und viele
Menschen angesichts der großen Angebotsflut schlicht keine
Lust haben,
sich mit diesem Thema überhaupt einmal eingehender zu
beschäftigen,
wollen wir die Gelegenheit nutzen und Ihnen im Folgenden einmal die
wichtigsten Versicherungen etwas näher bringen. Sicherlich
werden Sie
auf diese Weise einiges Neues erfahren und evtl. auch Ihre Meinung
bzgl. Versicherungen in dem einen oder anderem Punkt ändern.
Folgende
Versicherungen wollen wir dabei einmal etwas näher unter die
Lupe nehmen:
Bereich Lebensversicherung
1. Die Lebensversicherung
1.1. Die Kapitallebensversicherung
1.2 Die
Risikolebensversicherung
1.3 Die Fondsgebundene
Lebensversicherung
2. Die
Rentenversicherung
2.1 Die
"klassische" Rentenversicherung
2.2 Die Riesterrente
2.3 Die
Rüruprente
3.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
4. Die
betriebliche Altersvorsorge
Bereich Sachversicherung
5. Die
private Haftpflichtversicherung
6. Die
Hausratversicherung
7. Die Glasversicherung
8. Die
Unfallversicherung
9. Die
Wohngebäudeversicherung
Bereich Krankenversicherung
10. Krankenversicherungen
10.1 Die private Krankenvollversicherung
10.2 Die private Krankenzusatzversicherung
1. Die Lebensversicherung
1.1 Die Kapitallebensversicherung
Die
Kapitallebensversicherung gehört zu den ältesten und
traditionsreichsten Versicherungen überhaupt, gewinnt aber in
der
heutigen Zeit, nachdem man sie lange sehr stiefmütterlich
behandelt
hat, wieder ganz neu an Beliebtheit. Grundsätzlich ist es die
Aufgabe
einer Kapitallebensversicherung das Leben der versicherten Person(en)
mit einer bestimmten Summe abzusichern und so die Nachkommen der
Person(en) vor den finanziellen Folgen des Ablebens dieser Person zu
schützen.
Ein weiterer Nebeneffekt der Kapitallebensversicherung ist es aber,
Kapital fürs Alter des Versicherungsnehmers aufzubauen. Neben
dem
Risikobeitrag, der für den Todesfallschutz verwendet wird und
der
Versicherungsgesellschaft zufließt, enthält eine
Kapitallebensversicherung nämlich immer auch einen Sparanteil,
der von
der Versicherung verwaltet und (hoffentlich) gewinnbringend angelegt
wird.
Selbst wenn der Grundgedanke, diesen Sparanteil zu vermehren schief
gehen sollte (zum Beispiel weil die Versicherung Konkurs geht) ist das
Kapital des Versicherungsnehmers jedoch als Sondervermögen
geschützt
und wird zwangsweise mit mindestens 2,75% verzinst.
1.2 Die Risikolebensversicherung
Bei einer
Risikolebensversicherung handelt es sich, ganz vereinfacht
gesagt um eine "Kapitallebensversicherung ohne Sparanteil". Im
Gegensatz zur Kapitallebensversicherung ist es nämlich nicht
die
Aufgabe einer Risikolebensversicherung Kapital für den
Ruhestand des
Versicherungsnehmers aufzubauen - sie soll lediglich als Absicherung
für den Todesfall der versicherten Person(en) dienen.
Aufgrund des fehlenden Sparanteils ist die Prämie für
eine
Risikolebensversicherung natürlich ungleich niedriger als die
einer
Kapitallebensversicherung, was diese Versicherungsart vor allem
für die
Besicherung von Krediten, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer
Immobilienfinanzierung, interessant macht.
1.3 Die fondsgebundene Lebensversicherung
Bei einer fondsgebundenen
Lebensversicherung handelt es sich
grundsätzlich um eine Versicherung, die der
Kapitallebensversicherung
sehr ähnlich ist, die also auch aus einem Risikobeitragsteil
und einem
Sparbeitragsteil besteht. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung
wird der Sparanteil bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung jedoch
nicht durch die Versicherung selber verwaltet, sondern er wird an eine
so genannte "Fondsgesellschaft" weitergeleitet. Diese hat nun die
Aufgabe den Beitrag in so genannte "Investmentfonds" zu investieren,
die damit wiederum, je nach der Art ihrer
Geschäftsausrichtung,
Finanzierungen, z.B. an der Börse, zu tätigen. Auf
diese Weise wird nun
versucht, eine Rendite zu erwirtschaften, welche die der
Kapitallebensversicherung überschreitet.
Da die Anlage in Fonds meist mit einem gewissen Risiko behaftet ist,
gibt es bei den fondsgebundenen Lebensversicherungen keinen
Garantiezins. Es gibt jedoch neuerdings die Möglichkeit, bei
der
Auswahl der Investmentfonds auf so genannte "Garantiefonds"
zurückzugreifen. Hierbei handelt es sich um Fonds, die stets
eine
gewisse Laufzeit haben und dem Versicherungsnehmer zum Ende dieser
Laufzeit, z.B. den „höchsten jemals erreichten
Kurswert“ garantieren.
Auf diese Weise wird das Risiko in fondsgebundenen Versicherungen quasi
ausgeschlossen.
2. Die Rentenversicherung
2.1 Die "klassische" Rentenversicherung
Die klassische
Rentenversicherung kann grundsätzlich als
"Lebensversicherung ohne Todesfallschutz" bezeichnet werden - denn
genau das ist sie. Bei einer klassischen Rentenversicherung handelt es
sich entweder um einen kapitalgebundenen oder einen fondsgebundenen
Sparvertrag, der auf die Altersversorgung des Versicherungsnehmers
ausgerichtet ist. Paradoxerweise ist es zwar auch bei einer klassischen
Rentenversicherung möglich, einen Todesfallschutz mit in der
Versicherungspolice abzusichern, faktisch wird dies aber nur selten
gemacht, denn schließlich könnte man dann auch eine
Lebensversicherung
abschließen.
2.2 Die Riesterrente
Bei der Riesterrente
handelt es sich um ein Finanzprodukt, dass es erst
seit wenigen Jahren gibt, das sich aber schon einer enormen Beliebtheit
erfreut. Diese Beliebtheit kommt dabei nicht von ungefähr -
schließlich
ist es mit einer Riesterrente endlich auch
einkommensschwächeren
Menschen oder Familien mit Kindern möglich, sich eine
staatlich
geförderte Altersvorsorge aufzubauen.
Wer nämlich die Kriterien zur staatlichen Förderung
voll erfüllt
(Beitrag=4% des Bruttoeinkommens abzgl. der möglichen
Zulagen), der
bekommt bei Riesterrenten eine Förderung von immerhin 154 Euro
Grundzulage für den Versicherungsnehmer und 185 Euro
für jedes Kind,
wobei die Kinderzulage immer nur an ein Elternteil gezahlt wird.
Ein Beispiel soll verdeutlichen, für wen sich die Riesterrente
besonders stark lohnt:
Nehmen wir einmal eine Familie bestehend aus dem Familienvater (2400
Euro Monatsbrutto), der Mutter (Hausfrau und Mutter) und drei Kindern,
die alle noch zur Schule gehen. an.
Um nun die Riesterbedingungen zu erfüllen, müsste der
Vater 4% seines
Lohnes, also 96 Euro pro Monat sparen. Da er aber auch die
Kinderzulagen erhält, kann er diese, und auch seine
Grundzulage,
bereits von den 96 Euro abziehen. Bei 96 Euro pro Monat, also 1152 Euro
pro Jahr ergäbe dies: 1152-154-3*185 = 443 Euro. Der Vater
würde also
für 443 Euro Einzahlung pro Jahr, also 36,92 Euro pro Monat
709 Euro
Förderung bekommen, also 59,08 Euro pro Monat. Dies
wäre eine
Förderquote von 160% - eine Menge Geld.
Die Frau könnte einen Vertrag ohne Eigenbeitrag machen, da sie
kein
Einkommen erzielt (Huckepackvertrag). Die Förderung von 154
Euro würde
sie dennoch erhalten!
Dem Beispiel kann man ganz deutlich entnehmen, dass es sich mitunter
erheblich lohnen kann, einen Riestervertrag abzuschließen.
Grundsätzlich gilt dabei: Je weniger Einkommen, und je mehr
Kinder
vorhanden ist/sind, desto lukrativer.
2.3 Die Rüruprente
Bis vor wenigen Jahren war
es stets so, dass Selbstständige oder
Menschen mit hohem Einkommen enorm benachteiligt waren, denn sie
konnten keine Förderung durch Riester bekommen, bzw. diese war
nicht
lohnend. Seit der Rentenreform 2005 ist dies aber anders, denn nun gibt
es die Rürup-Rente. Da in dieser Rentenreform beschlossen
wurde, dass
die gesetzliche Rentenversicherung zukünftig von der Steuer
absetzbar
sein wird, es aber auch Menschen gibt, zum Beispiel die
Selbstständigen, die hier überhaupt nichts einzahlen,
wurde es
notwendig, ein neues System zu erfinden - die Rüruprente.
Die Rürup-Rente ist grundsätzlich als eine private,
kapitalgedeckte
Kopie der gesetzlichen Rentenversicherung zu verstehen. Genau wie die
gesetzliche Rentenversicherung kann die Rüruprente also weder
gekündigt, noch verpfändet, beliehen oder an andere
Menschen übertragen
werden. Auch ist sie vor der Anrechnung nach ALG II geschützt.
Die Beiträge, die in einen Rürupvertrag entrichtet
werden, sind bis zu
einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden und
40.000 Euro
pro Jahr bei Verheirateten steuerlich absetzbar, wobei die
Absetzbarkeit jedoch gestaffelt wurde. Waren 2005 nur 60% der
Beiträge
steuerlich absetzbar, ist dieser Satz seitdem jedes Jahr um 2%
angestiegen. Erst 2025 werden also 100% der Beiträge, bis zu
den
genannten Höchstgrenzen, steuerlich absetzbar sein.
Im Gegenzug zur steuerlichen Absetzbarkeit muss die
Rüruprente, ebenso
wie die staatliche Rente, in der Bezugsphase versteuert werden. Der
steuerliche Anteil der Rente betrug dabei in 2005 50%, steigt seitdem
jährlich um 2%, ab 2020 jedoch nurnoch um 1% an. Erst 2040
wird also
die komplette Rente aus einem Rürupvertrag der Steuerpflicht
unterliegen.
Aufgrund der steuerlichen Vorteile eignet sich die Rüruprente
vor allem
für Selbstständige und für Menschen mit
hohen Steuersätzen. Besonders
vorteilhaft ist zudem, dass auch eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung mit in diese Betrachtung
hineinzählt,
sofern diese auf die Rüruprente aufgedockt ist und ihr
Beitragsteil 50%
des Gesamtbeitrages unterschreitet.
3. Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Seit die staatliche
Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft und durch die
"Erwerbsminderungsrente" ersetzt wurde, ist die private
Berufsunfähigkeitsrente eigentlich für Jeden ein
Muss. Lediglich
Menschen, die über ein derart hohes Vermögen
verfügen, dass sie sowieso
keiner normalen Beschäftigung mehr nachgehen brauchen,
können sich
evtl. von diesem Umstand lossagen.
Die Probleme der Erwerbsminderungsrente liegen schon in der Definition,
um nämlich "Erwerbsunfähig" zu sein, muss man
außer Stande sein,
überhaupt noch irgendeiner Erwerbstätigkeit
nachzugehen (stundenmäßig
gestaffelt). Wer jedoch nur "seinen Beruf" nicht mehr ausüben
kann, der
hat ein Problem! Hinzu kommt, dass die Leistung bei voller
Erwerbsminderung gerade einmal ca. 37% des letzten Bruttoeinkommens
beträgt, also bei 2000 Euro gerade einmal 740 Euro - genau
genommen ein
schlechter Witz!
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat man
jedoch die
Möglichkeit diesem Sachverhalt ein Schnippchen zu schlagen,
denn eine
solche Versicherung leistet, sobald man seinen angestammten Beruf nicht
mehr ausüben kann - ein kleiner aber feiner Unterschied! Hinzu
kommt,
dass die Leistung in der Regel so lange bezahlt wird, bis die
Altersrente an die Stelle eines normalen Einkommens tritt.
4. Die betriebliche Altersvorsorge
In Deutschland
unterscheiden wir diverse verschiedene Arten von
betrieblicher Altersvorsorge, die mit Abstand häufigsten sind
jedoch
die "Pensionskasse" und die "Direktversicherung". Ohne jetzt an dieser
Stelle auf die einzelnen Unterschiede eingehen zu wollen - dies
würde
deutlich zu lange dauern und so den Rahmen sprengen - kann man doch
festhalten, dass die betriebliche Altersversorgung oft eine der
lukrativsten Möglichkeiten darstellt, eine zusätzlich
zur gesetzlichen
Rentenversicherung vorhandene Altersabsicherung aufzubauen.
Betriebliche Altersversorgung funktioniert dabei stets nach dem so
genannten "Brutto-für-Netto-Prinzip", was nichts anderes
heißt, als
dass die Beiträge der Versicherung aus dem Bruttoeinkommen des
Arbeitnehmers bezahlt werden. Die Besteuerung erfolgt in der Regel in
der Auszahlungsphase, aber auch pauschale Besteuerungen in der
Sparphase sind durchaus bekannt. Welches Modell hier greift, ist von
dem jeweiligen Typus der betrieblichen Altersvorsorge abhängig.
5. Die private Haftpflichtversicherung
Die private
Haftpflichtversicherung verdankt ihren Namen nicht etwa der
Tatsache, dass sie verpflichtend für jeden Bürger ist
- auch wenn das
eigentlich so sein müsste -, sondern der Tatsache, dass sie
den Inhaber
gegen die "Pflicht zur Haftung" absichert. Diese Pflicht resultiert aus
dem bürgerlichen Gesetzbuch und besagt, dass man immer dann
einer
anderen Person zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn man dem Laib,
dem Leben, den Sachgütern oder dem Vermögen dieser
Person einen Schaden
zufügt.
Die private Haftpflichtversicherung schützt den
Versicherungsnehmer
also vor unkalkulierbaren Risiken. Dies kann etwas Kleines sein, wie
etwa beim Nachbarn eine Vase umzuwerfen, es kann aber auch ein
großer
Schaden passieren, etwa dann wenn diese Vase umfällt, der
Nachbar auf
dem Wasser ausrutscht und nach diesem Unfall dauerhaft
querschnittsgelähmt ist.
Grundsätzlich unterscheidet die private
Haftpflichtversicherung nach
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei die
Absicherung einer
guten Gesellschaft schon 10 Millionen Euro bei Personen- und
Sachschäden und 500.000 Euro bei
Vermögensschäden betragen sollte.
Ebenfalls ist es sinnvoll, beim Abschluss der Versicherung darauf zu
achten, dass auch Zusatzrisiken, wie etwa "Schäden aus Anlass
einer
Gefälligkeitshandlung" oder "Schäden aufgrund von
Verlust fremder,
privater oder beruflicher Schlüssel" mitversichert sind.
6. Die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung
hat die Aufgabe, den Hausrat, also alle
beweglichen Gegenstände innerhalb eines Hauses oder einer
Wohnung,
gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern. Dieser Verlust
kann
dabei durch einen Einbruch, durch Raub, Vandalismus, einen Brand,
Blitzschlag, Explosion, Verpuffung oder, bei einigen Gesellschaften,
auch durch weitere Elementargefahren wie Schneedruck, Hagel, Lawinen
oder Vulkanausbruch hervorgerufen werden.
Grundsätzlich sollte eigentlich jeder Mensch einen solchen
Vertrag
besitzen, denn das Risiko eines Brandes oder auch eines Einbruchs ist
nicht zu unterschätzen und führt im Fall der
Fälle zu meist erheblichen
Verlusten.
Wichtig ist es, beim Abschluss einer guten Hausratversicherung darauf
zu achten, dass die Gesellschaft auch Vandalismus und evtl. auch
Fahrraddiebstahl oder Diebstahl aus einem Kfz mitversichert. Auch
sollte in jedem Fall gewährleistet sein, dass keine
Unterversicherung
vorliegt, die Prämie also genau nach den vorhandenen
Quadratmetern der
Immobilie ermittelt wurde.
Sollte besonders wertvoller Hausrat vorhanden sein, so ist es zudem
erforderlich, die Versicherungsgesellschaft von dieser Tatsache in
Kenntnis zu setzen und sich zudem Quittungen (wenn vorhanden) an einem
sicheren Ort (zum Beispiel einem Bankschließfach - dessen
Inhalt bei
guten Hausratversicherungen übrigens auch mit versichert ist)
aufzubewahren.
7. Die Glasversicherung
Mit einer Glasversicherung, die oft schon mit der Hausratversicherung zusammen abgeschlossen wird, kann man sämtliche Glasscheiben, Aquarien oder Terrarien eines Haushaltes gegen Beschädigung oder Bruch schützen. Hierbei sollte man allerdings wissen, dass Hohlgläser, also z.B. Trinkgläser grundsätzlich nicht mitversichert werden. Glasversicherungen eignen sich besonders für Haushalte, in denen es entweder Aquarien oder Terrarien oder aber große Glasscheiben, zum Beispiel in Türen, gibt. Die Prämie wird meist, analog zur Hausratversicherung, nach den Quadratmetern der Immobilie ermittelt.
8. Die Unfallversicherung
Die private
Unfallversicherung gehört neben der privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten
Versicherungen, die
man überhaupt haben kann. Auch wenn viele Menschen glauben,
sie seinen
durch die gesetzliche Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls
geschützt, ist dies nur auf der Arbeit oder auf den direkten
Zu- oder
Abwegen der Arbeit auch tatsächlich der Fall. Während
der gesamten
Freizeit ist man ungeschützt - es sein denn, man
schließt eine private
Unfallversicherung ab.
Der Grundpfeiler einer jeden privaten Unfallversicherung ist eine
Leistung bei Invalidität, wobei sich diese in eine
Grundleistung, die
meist ab 50% Invaliditätsgrad gezahlt wird, und eine Leistung
bei
Vollinvalidität (100%) unterscheidet. Für alle
Zwischenstufen gibt es
jeweils Abstufungen der Leistung bei Vollinvalidität.
Neben der Invaliditätsleistung kann aber auch eine
Unfallrente, ein
Krankenhaustagegeld, ein Genesungsgeld, eine Todesfallleistung, eine
Sofortleistung bei schweren Verletzungen, eine
Übergangsleistung oder
auch ein Bergungsgeld oder eine Leistung bei kosmetischen Operationen
mitversichert werden.
Viele Menschen machen hier gerne den Fehler, dass sie das Risiko eines
Unfalls schlicht unterschätzen. Dieses sollte man aber auf
keinen Fall
tun und es gibt wirklich niemanden, für den es nicht sinnvoll
wäre, den
Schutz einer Unfallversicherung zu genießen. Auch die Angst
vieler
Interessenten, dass bei einer Unfallversicherung Gesundheitsfragen
beantwortet werden müssten und man diese Versicherung nur
bekäme, wenn
man völlig gesund sei, ist nicht begründet. Die
private
Unfallversicherung kennt nämlich keinerlei Gesundheitsfragen -
schließlich ist das Risiko eines Unfalls für jeden
Menschen gleich hoch
- ob krank oder gesund spielt dabei keine Rolle.
9. Die Wohngebäudeversicherung
Die
Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer
wichtig und
absolut unverzichtbar. Genau aus diesem Grund gibt es auch Gegenden,
zum Beispiel Hamburg, wo der Abschluss einer
Wohngebäudeversicherung
verpflichtend für jeden Hausbesitzer ist.
Die Wohngebäudeversicherung versichert die Immobilie
grundsätzlich
gegen jede Art von Beschädigung, wobei Vandalismus in einigen
Verträgen
separat abgeschlossen werden muss. Egal ob das Haus also durch Brand,
Blitzschlag, eine Überschwemmung (bei Abschluss der weiteren
Elementargefahren) oder durch eine Lawine beschädigt oder
zerstört wird
- die Wohngebäudeversicherung leistet und ersetzt den
entstandenen
Schaden.
Wer ein Haus baut, schließt in der Regel eine
Bauherrenhaftpflicht ab,
die später in eine Rohbaufeuerversicherung übergeht
und schlussendlich
in einer Wohngebäudeversicherung aufgeht. Dies ist ein enorm
sinnvoller
Schritt und sollte von wirklich jedem Häuslebauer auch
durchgeführt
werden.
Um bei einer Wohngebäudeversicherung nicht unterversichert zu
sein, ist
es erforderlich, die Berechnung absolut korrekt durchzuführen.
In der
heutigen Zeit wird für diese Berechnung meist schlicht die
Quadratmeterzahl der Wohnfläche herangezogen, aber auch
Berechnungen
nach umbautem Raum sind durchaus noch üblich. Scheunen,
Schuppen,
Carports oder Garagen sollten ebenfalls mit angegeben werden, da diese
mit einer separaten Prämie versehen werden und nur dann auch
mitversichert sind. Ebenfalls sind Kriterien, die zu einer besonderen
Gefahr führen, zum Beispiel Pools oder Saunen wichtig und
sollten der
Versicherungsgesellschaft unbedingt bekanntgegeben werden.
10. Krankenversicherungen
10.1 Die private Krankenvollversicherung
Immer wieder hört oder liest man, dass jemand "Privatpatient" ist, also
über eine private Krankenversicherung verfügt. Was aber bedeutet das
eigentlich genau? Und, für wen ist der Abschluss einer privaten
Krankenversicherung überhaupt relevant?
Nun, eine private Krankenversicherung ist ganz grundsätzlich erst
einmal dafür da, die gesetzliche Krankenversicherung zu ersetzen.
Jemand, der Mitglied bei einem privaten Krankenversicherungsträger ist,
kann also nicht zeitgleich Mitglied in einer gesetzlichen
Krankenversicherung sein.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung haben Mitglieder
einer privaten Krankenversicherung aber nicht alle denselben
Versicherungsumfang - können also auch nicht die selben Leistungen in
Anspruch nehmen. Je nachdem, welchen Versicherungstarif man für sich
abschließt, kann jeder privat Krankenversicherte sich seinen
individuellen Schutz selber aussuchen.
Leider kann sich aber nicht jeder aus der gesetzlichen
Krankenversicherung befreien lassen, auch wenn sich das wohl ziemlich
viele Menschen wünschen würden. Um sich erfolgreich aus dem System der
gesetzlichen Krankenversicherung zu verabschieden, muss man entweder
selbstständig oder freiberuflich tätig sein oder man bezieht ein
Gehalt, dass dauerhaft über einer bestimmten Grenze liegt.
Die Grenze, die das Gehalt in drei aufeinanderfolgenden Jahren
dauerhaft überschreiten muss, wird jedes Jahr im Rahmen der Inflation
neu errechnet und neu festgelegt. Sie nennt sich
"Versicherungspflichtgrenze", auch JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze),
und lag in den Jahren 2006 bei 3937 Euro, 2007 bei 3975 Euro und 2008
bei 4012,50 Euro. In 2009 beträgt sie 4050 Euro pro Monat, wobei es
sich immer um Monatsbruttolöhne handelt.
Bevor man sich aber aus der gesetzlichen Krankenversicherung befreien
lässt, sollte man sich auf jeden Fall genau darüber informieren,
welcher Tarif für einen selber interessant sein könnte, was dieser
kostet und ob die private Krankenversicherung einen überhaupt aufnehmen
würde. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung muss die
private Krankenversicherung nämlich Kunden nur dann aufnehmen, wenn
diese sich im so genannten "Basistarif" versichern. Jeder, der einen
besseren Tarif als den Basistarif abschließen möchte, muss sich einer
so genannten "Gesundheitsprüfung" unterziehen, wobei diese in Form von
Gesundheitsangaben im Versicherungsantrag erfolgen kann. Nur wenn
Unklarheiten oder Rückfragen entstehen, wird in der Regel eine Anfrage
an den behandelnden Arzt gestellt.
Wenn nun ein evtl. vorhandenes Krankheitsbild, Übergewicht oder
irgendwelche anderen Dinge nicht in das Kundenbild der
Krankenversicherung passen, kann diese entweder einen Beitragszuschlag
erheben oder den Versicherungsantrag ganz ablehnen. Ein Recht, in einem
anderen Tarif als dem Basistarif versichert zu sein, existiert also
nicht.
Aber nicht nur der gesundheitliche Zustand einer Person wirkt sich auf
den Beitrag für dessen Krankenversicherung aus, auch das Alter und das
Geschlecht ist von entscheidender Bedeutung. Je nachdem, wie früh ein
Mensch Mitglied einer privaten Krankenversicherung wird, kann er
nämlich einen sehr viel günstigeren Beitrag als ein Mensch älteren
Alters bekommen. Was das Geschlecht angeht, kann man sagen, dass Frauen
in der Regel etwas teurer als Männer sind, was hauptsächlich auf die
längere Lebenserwartung zurückzuführen ist.
Wer es aber nun geschafft hat, sich aus der gesetzlichen
Krankenversicherung zu befreien, kann sich aus der Menge der Tarife
genau den Krankenversicherungsschutz zusammenstellen den er gerne
möchte. Der eine möchte vielleicht etwas bessere Absicherung im
Facharztbereich, der andere möchte einen Tarif, bei dem auch
Heilpraktikerbesuche bezahlt werden und ein Dritter legt enormen Wert
auf die Behandlung durch den Chefarzt oder auf ein Einbettzimmer. Je
nachdem, welche Leistungen man sich aussucht muss man natürlich auch
einen entsprechenden Beitrag bezahlen. Hinzu kommt, dass die
Pflegepflicht und auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall stets
privat abgesichert werden müssen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Wechsel in eine private
Krankenversicherung in einigen Fällen sicherlich nicht leicht ist und
man sich den Beitrag auch erst einmal leisten können muss, wenn er aber
erst einmal vollzogen ist, sind die Leistungen in der Regel deutlich
besser als in der gesetzlichen Kasse. Übrigens ist auch die Tatsache,
das Gerüchten zufolge Privatpatienten oft etwas besser als
Kassenpatienten behandelt werden, erklärbar: Ärzte können bei
Privatpatienten nämlich nicht selten bis zu drei mal soviel Geld wie
bei Kassenpatienten verdienen - für die selbe Arbeit wohlgemerkt.
10.2 Die private Krankenzusatzversicherung
Wer sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht komplett aus der
gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen kann, hat mit einer
privaten Krankenzusatzversicherung dennoch die Möglichkeit, seine
gesundheitliche Absicherung deutlich zu verbessern.
Im Gegensatz zur privaten Krankenvollversicherung ist die private
Krankenzusatzversicherung nämlich nicht als Ersatz, sondern als
Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse gedacht. In der Regel werden
durch die Krankenzusatzversicherung nämlich genau die Leistungen
"aufgefangen", die in der gesetzlichen Krankenkasse zu kurz kommen,
bzw. in den letzten Jahren deutlich gekürzt oder gar komplett
gestrichen wurden.
Zu diesen Leistungen, die mit einer privaten Krankenzusatzversicherung
abgesichert werden können, gehören in besonderem Maße die Leistungen
beim Zahnersatz, die in der gesetzlichen Krankenversicherung heute
nurnoch zu 40%, im besten Fall zu 50% (mit Bonusheft) abgesichert sind.
Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung ist es nämlich möglich,
diese Leistung bis auf eine Höhe von 90% anzuheben. Aber nicht nur der
Zahnersatz, auch die Erstattungen bei Sehhilfen, die Leistungen für
Heilpraktikerleistungen oder die Unterbringung im Ein- oder
Zweibettzimmer sind Themen, die in vielen privaten
Krankenzusatzversicherungen eingeschlossen werden.
Wie bei der privaten Krankenvollversicherung ist es auch bei den
Zusatzversicherungen wichtig, die Leistungen der verschiedenen
Versicherungen sehr genau miteinander zu vergleichen bevor man sich für
einen bestimmten Tarif entscheidet. Zu diesem Zweck kann man vor allem
so genannte Internet-Tarifvergleiche nutzen, die einem in wenigen
Sekunden die besten Angebote aus einer Vielzahl von hinterlegten
Tarifen heraussuchen.
Wenn man nun fragt, für wen der Abschluss einer solchen, privaten
Krankenzusatzversicherung empfehlenswert ist, kann man eigentlich nur
sagen: Für jeden, der Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung
ist. Je mehr die Leistungen der gesetzlichen Kassen nämlich
eingeschränkt werden, desto wichtiger ist es, mit einer privaten
Krankenzusatzversicherung die wegfallenden Leistungen aufzufangen und
entstehende Lücken zu schließen.
Wie bei der privaten Krankenvollversicherung müssen allerdings auch bei
der privaten Krankenzusatzversicherung Gesundheitsfragen beantwortet
werden. Je nachdem, wie der gesundheitliche Zustand einer Person
beschaffen ist, hat die Versicherung nämlich durchaus die Möglichkeit,
den Antrag auch abzulehnen oder mit einem Beitragszuschlag zu versehen.
Wichtig ist aber auch das Alter, denn je älter man wird, desto teurer
wird auch der Beitrag, der nach dem Abschluss jedoch nicht aufgrund
steigenden Alters erhöht wird. Grundsätzlich sollte man also so früh
wie möglich eine private Krankenzusatzversicherung abschließen – nur so
kann man sich früh, ein gutes Eintrittsalter und damit einen niedrigen
Beitrag sichern.
Tarifrechner Rentenversicherung
